Stellungnahme zum neuen Jugendfördergesetz
Vielfalt der Vereine und des Ehrenamtes wird vom Land nicht gesehen
Aktuell wird auf Landesebene die finale Fassung des neuen niedersächsischen Jugendfördergesetzes diskutiert. Wir bewerten den Entwurf insgesamt als solide, sehen aber an folgenden Stellen wesentliche Probleme und eine gavierende Benachteiligung kleiner freier Träger ohne Landesverband.
- §3 Satz 10 Schulbezogene Jugendarbeit: Gesetzeskonform und in §16 werden Ganztagsschulangebote zumindest als nicht förderfähig ausgewiesen. Trotz dieser vorhandenen Trennung finden wir das Signal fatal, dass Jugendarbeit Angebote für Schule "bereitstellen soll". Hier wünschen wir uns kommunikative Augenhöhe der Systeme. Man kann z.B. gemeinsam mit Schule kooperativ Bildungsangebote und Projekte entwickeln. Aber ein Bereitsteller ist die Jugendarbeit nicht. Dies mag als Spitzfindigkeit betrachtet werden, aber so wie in Teilen versucht wird Jugendarbeit, Vereine und Ehrenamt für das Ganztagsschulsystem einzuspannen, wäre hier mehr Augenhöhe zur Bezugnahme sinnvoll.
- §16 Angebotsförderung (Landesinteresse nur bei TN aus 3 Jugendamtsbezirken gegeben oder alternative Fördervoraussetzungen): Eine Einschränkung der Förderung auf Teilnehmende aus mindestens drei Jugendamtsbezirken würde für unsere Angebote bedeuten, dass wir keine Förderung mehr für unsere Juleica-Ausbildungen bekommen. Eine Definition struktureller oder sozialer Benachteiligung als alternativer Bedingung der Förderung ist daher nötig. Wenn bspw. das Kriterium "ländlicher Raum" als strukturelle Benachteiligung gilt, würden viele Angebote weiter stattfinden können. Wenn nicht, bricht für die Qualitätssicherung der Jugendarbeit eine wesentliche Finanzierungsbasis weg.
- §19 Verdienstausfall: Hier werden nach wie vor Ortsgruppen von Dachverbänden gegenüber Trägern ohne Dachverband bevorzugt und damit die Vielfalt der Jugendarbeit gehemmt. Anders: Warum sollen Jugendleitende vom örtlichen Jugendrotkreuz über ihren Dachverband Verdienstausfall erhalten (und das sollen sie bitte!) aber Jugendleitende zum Beispiel der Wilhelmine von Stade oder von einer Jugendkonferenz nicht? Wenn zumindest örtliche Jugendringe bedacht wären, könnten wir die Maßnahmen unserer Mitglieder ohne Dachverband abdecken und uns vor die Maßnahmen stellen, um Ehrenamtliche so zu entlasten.
- §20 Absatz 2 Freistellung: Nach der neuen Regelung hätten neben den öffentlichen Trägern nurnoch Ehrenamtliche von anerkannten Trägern der Jugendhilfe ein Anrecht auf Freistellung. Das wäre eine Verschlechterung und als Signal fatal, wie wir finden, da auch hier die großen Träger bevorzugt werden und die Vielfalt der kleinen Vereine und Ehrenamtlichen nicht gesehen und berücksichtigt wird. Die meisten kleinen Vereine sind eben nicht anerkannte Träger im Sinne von §75 SGB VIII. Außerdem wäre es sinnig auch FSJ'ler und BFD'ler in Absatz 1 Satz 2 als Berechtigte für Freistellung zu benennen.
- Das neue JFG eröffnet die Chance die jahrelange Forderung der kommunalen Jugendringe umzusetzen, Inhaber*innen der Juleica automatisch die Ehrenamtskarte auszustellen (und dies wie in Schleswig-Holstein als Aufdruck auf der Juleica-Karte). Wir halten dies nach wie vor für eine gute Idee zur Wertschätzung des Ehrenamtes, der Jugendarbeit und zum Bürokratie-Abbau sowie zur Aufwertung der Ehrenamtskarte. Leider gibt es dazu bisher keine Regelungen im Gesetzesentwurf.
Insgesamt haben wir den Eindruck, dass auf Landesebene der große Wert der vielfältigen Jugendarbeitslandschaft und die Realitäten in der Fläche nicht gesehen werden, sondern primär die großen Dachverbände mit ihren Untergliederungen im Fokus stehen. Dies zeigt, dass eine stärkere Stimme der kommunalen Jugendringe in Hannover dringend benötigt wird, da die Interessen der Jugendarbeit aus der Fläche des Landes über die bestehenden Vertretungssysteme nicht deutlich genug abgebildet werden.
Wir haben unsere Positionen an unsere Landtagsabgeordnete Corinna Lange adressiert und ebenfalls dem Landesjugendring für seine Stellungnahme mitgegeben in der Hoffnug, dass die politischen Entscheider das Gesetz noch nachjustieren werden.



