Satzung
Die Satzung des Kreisjugendrings regelt formal das Bestehen und die Organisation des Vereins.
In der Präambel wird die Grundidee des Kreisjugendrings Stade beschrieben: "Im Kreisjugendring Stade e. V. haben sich die auf Kreisebene tätigen Jugendverbände und Jugendgemeinschaften zu einem eingetragenen Verein zusammengeschlossen, um Ihre Interessen in der Öffentlichkeit zu vertreten und die Belange der Jugend zu fördern." Im Weiteren sind Fragen der Gemeinnützigkeit, des Vereinszweck, der Mitgliedschaft, der Organe und ihrer Aufgaben (Mitgliederversammlung und Vorstand) sowie weitere formale Aspekte geregelt.