Fördermittelübersicht

Finanzierung von Jugendarbeit

Immer wieder gibt es gute Ideen für Projekte, Maßnahmen oder Strukturen, die letztlich Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen. Dabei ist die Frage, wie diese Ideen finanziert werden können. Neben der kommunalen Förderung durch den Landkreis Stade und die Hansestadt Buxtehude gibt es diverse weiter Möglichkeiten, über die wie euch hier informieren möchten.

 

Auf dieser Seite sammeln wir für euch Informationen zu Fördermöglichkeiten für die Jugendarbeit. Außerdem stellen wir wichtige Dokumente zum DOwnload zur Verfügung und benennen euch mögliche Beratungsstellen und Ansprechpartner. Wenn euch etwas fehlt, ihr vertiefende Informationen braucht oder einen Fehler entdeckt: Sprecht uns an.

 

Der Bund hat alle öffentlichen Förderprogramm auf Landes-, Bundes- und Europaebene in einer Datenbank zusammengefasst. Diese findet ihr hier

Kommunale Förderung

Die kommunale Förderung der Jugendarbeit ist in den Fördergrundsätzen des Landkreises Stade und der Hansestadt Buxtehude geregelt. Diese sind nach dem Prinzip der Förderung von Vielfalt ausgerichtet. Es gibt also keine Verteilung mit der Gießkanne, sondern für spezifische Maßnahmen können Mittel bis zu einer gewissen Jahresobergrenze pro Träger beantragt werden. Die Fördergrundsätze dienen gleichzeitig der Qualitätssicherung der bezuschussten Maßnahmen, da gewisse Qualitätsstandards gefordert sind. In Buxtehude gibt es darüber hinaus Pauschalzuschüsse für Vereine sowie eine Sonderregelung für Sportvereine. Mehr Informationen gibts beim SJR Buxtehude

 

Was wird gefördert?

  • Mehrtägige Ferien- und Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
  • Mehrtägige Studien- & Informationsfahrten
  • Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter*innen
  • Zusatzförderung für geschlechtsspezifische und inklusive Maßnahmen sowie für Maßnahmen, die Vielfalt, Beteiligung oder Nachhaltigkeit behandeln. 
  • Anschaffungen für die Jugendarbeit nach dem Prinzip der Drittelfinanzierung: Je ein Drittel von Antragssteller, Landkreis und Kommune

 

Förderhöhe:

  • 5-6 Euro pro Tag und Teilnehmer*in
  • 5-10 Euro pro Tag und Jugendleiter*in
  • 1,50 Euro Zusatzförderung pro Tag und und Teilnehmer*in für themen- & geschlechtsspezifische Maßnahmen
  • 4 Euro Zusatzförderung pro Tag und und Teilnehmer*in mit Behinderung

 

Bedingungen für eine Förderung

  • Abgabe des Jahresmeldebogens für Vereine
  • Begleitung der Maßnahme durch geschulte Jugendleiter*innen mit gültiger Juleica
  • Berücksichtung von Maßnahmen des Kinderschutzes
  • Eigenbeteiligung von 10 % der Gesamtkosten

 

Förderverfahren:

  • Antragsstellung ab 01. Januar für das laufende Jahr möglich
  • Antragstellung spätestens 10 Tage vor Maßnahmenbeginn
  • Einreichen von Nachweisen bis 8 Wochen nach Ende der Maßnahme

 

Häufige Fragen:

  • An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag.
  • Für alle Betreuungspersonen muss eine gültige Juleica nachgewiesen werden, am besten Foto der Karte mitsenden.
  • Für je 6 Teilnehmende kann eine Betreuungsperson abgerechnet werden.

 

Ansprechpartner:

  • Kreisjugendpflege Stade: jugendpflege@landkreis-stade.de  - 04141/125190
  • Stadtjugendpflege Hansestadt Buxtehude: stadtjugendpflege@stadt.buxtehude.de - 04141/555222

Landesmittel

Das Land Niedersachsen unterstützt im Rahmen des Niedersächsischen Jugendförderungsgesetzes (JFG) die Strukturen der ehrenamtlichen Jugendverbände wie folgt:

 

  • die Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern
  • die Ausstellung der Jugendleitercard (JULEICA)
  • Personalkostenzuschüsse für Jugendbildungsreferentinnen und -referenten
  • Verwaltungskostenzuschüsse für anerkannte Träger der Jugendarbeit
  • die Geschäftsstelle des Landesjugendrings
  • Bildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit
  • internationale Jugendbegegnungen 
  • Investitionen in Jugendherbergen, Jugendfreizeitstätten und verbandliche Bildungsstätten

 

Für uns vor Ort relevant ist vor Allem die Förderung von Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Hier gibt es 13 Euro pro TN-Tag ohne Übernachtung bzw. 23 Euro pro TN-Tag mit Übernachtung. Weitere Infos sowie Ansprechpartner beim Landesministerium

 

Landesförderung Projekte: 4Generation

Förderprogramm "4Generation"

4Generation ist das Förderprogramm des Landes Niedersachsen für Projekte in der Jugendarbeit im Zeitraum 2021-2025. 4Generation stellt einfach und unbürokratisch Geld zur Verfügung, um neue Ideen für die Jugendarbeit in den Bereichen Vielfalt, Beteiligung und Engagement kurzfristig umzusetzen.

Die Servicestelle beim Landesjugendring Niedersachsen unterstützt und berät bei der Antragstellung und Projektdurchführung sowie bei der abschließenden Dokumentation.

 

PROJEKTE

4Generation fördert Projekte von Jugendlichen für Jugendliche in den drei Förderbereichen. Die Projekte werden von der Projektidee über die Durchführung bis hin zur Abrechnung und Dokumentation eigenständig von euch engagierten ehrenamtlichen jungen Menschen vor Ort in den Einrichtungen und Verbänden der Jugendarbeit verantwortet. Hauptamtliche sind als Antragsteller*innen ausgenommen, dürfen die Projekte aber selbstverständlich unterstützen.

 

LAUFZEIT

Die Laufzeit beträgt für die Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphase mindestens 3 und höchstens 24 Monate.

 

FÖRDERSUMME

Innerhalb dieser Zeitspanne steht dem Projekt eine Fördersumme von 1.500€ bis maximal 10.000€ Euro pro Laufzeitjahr zur Verfügung. Zu beachten ist, dass die Förderung durchschnittlich pro Projektmonat 850€ nicht überschritten werden soll.

 

ANTRAGSTELLUNG

Die Antragstellung erfolgt auf der Webseite von 4Generation. Anträge für Projekte können monatlich zum jeweils 1. bei der Servicestelle gestellt werden. Projektstart ist dann jeweils 1 Monat später.

 

Eine weitere Förderbedingung ist wie am Ende einer jeden Förderung das Erstellen eines Verwendungsnachweises, der belegt, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden. Hier findet ihr dazu einen Leitfaden, der sich insbesondere auch mit dem Verfassen des Sachberichtes befasst. Der Sachbericht ist eine kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahmen im Projekt (wie z.B. Beginn, Dauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahmen, ggf. Abweichungen von der eigentlichen Planung und vom Finanzierungsplan.)

Bundesmittel

In Arbeit... 

Europäische Mittel

In Arbeit... 

Lokale Clubs, Zirkel und Brüderschaften

Die folgenden Clubs, Zirkel und Brüderschaften haben unterschiedliche wohltätige und gemeinnützige Schwerpuntke sind aber in der Regel offen für Ansprache. Projektideen werden in den Vereinigungen beraten und dann über eine Förderung abgestimmt. Gefördert werden i.d.R. Projekte oder Anschaffungen. Es gibt i.d.R. keine festen Antragsformulare. Eine direkte Ansprache ist also erforderlich. 
 

Stader Brüderschaften:

 

Rotary-Clubs:

 

Lions-Clubs:

 

Sonstige Clubs:

Überregionale Stiftungen und Förderer

Beim Bundesverband deutscher Stiftungen kann gezielt nach Stiftungszwecken gesucht werden. Häufig sind Stiftungen lokal oder regional beschränkt. Die für uns relevanten lokalen und regionalen Stiftungen sind unter Lokale Stiftungen aufgeführt. Auch bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt gibt es eine Förderdatenbank.

 

 

Für kulturelle Projekte (Musik, Schauspiel, Kunst, Sprache, Tanz, etc.) berät der Landschaftsverband Stade über Fördermöglichkeiten.

 

Es gibt viele weitere Stiftungen, Förderer und Möglichkeiten. Ihr habt einen guten Tipp, den wir hier ergänzen können? Schreibt ihn uns!

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